.
Ausbildungsversicherung
Autoversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
betriebliche Altersversorgung
Bootshaftpflichtversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Elektronikversicherung
englische Lebensversicherung
fondsgebundene Lebensversicherung
fondsgebundene Rentenversicherung
Gewerbeversicherung
Glasversicherung
Haftpflichtversicherung (sonstige)
Hausratversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Kfz-Versicherung
Krankenversicherungsanalyse
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen
Pferdehaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reiseversicherung
Rentenversicherung
Riesterrente
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Zahnzusatzversicherung


Pensionszusage - Die Pensionszusage ist eine sinnvolle Variante der Altersvorsorge

Pensionszusage

Diese Zusage eignet sich insbesondere für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH oder für Vorstände einer AG. Beide sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit und können diese Form nutzen, um sich über das Unternehmen eine entsprechende Altersversorgung geben zu lassen.

Doch Vorsicht: In diesen Zusagen, die meist von Versicherungsmaklern oder Versicherungsunternehmen erstellt werden steckt der Fehlerteufel. Über 90% der bestehenden Pensionszusagen weisen gravierende Fehler auf, die im Leistungsfall zum bösen Erwachen führen können. Es ist Ihnen nicht damit geholfen, auf Leistungen aus einer Pensionszusage zu bauen, auf die Sie im Ernstfall keinen Anspruch haben. Außerdem ist die zumeist zur Absicherung der Ansprüche abgeschlossene Rückdeckungsversicherung in ebenso vielen Fällen falsch berechnet, so dass die GmbH später die zugesagten Leistungen nicht ausreichend vom Versicherer erstattet bekommt und zulegen muss.

Unsere Empfehlung:

Unterziehen Sie Ihre bestehende Pensionszusage einem Sicherheits-Check. Wir prüfen Ihre Zusage auf rechtliche Fehler und prüfen gleichzeitig Ihre Rückdeckungsversicherung auf das richtige Verhältnis zur Zusage.

Da wir diese Überprüfung auf Honorarbasis fertigen, bleibt die Objektivität gewahrt. Wir geben Ihnen z. B. lediglich Hinweise zur Änderung oder Aufstockung Ihrer Rückdeckungsversicherung. Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, um vor Konsequenzen im Leistungsfall geschützt zu sein.

Kostprobe gefällig?

Ist in Ihrer Pensionszusage (nicht Rückdeckungsversicherung!!) eindeutig geregelt, wann Sie im Sinne der Zusage berufsunfähig sind?

Startseite Impressum Kontakt Partnerseiten Sammelbox Nutzungs- & Datenschutzhinweise Sitemap
Versicherungsvergleiche Kapitalanlagen Partnerprogramm DSL ISDN Webhosting Handy Pauschalreisen
Kontaktmarkt