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Pensionskasse - Eine Pensionskasse zur betrieblichen Altersversorgung einsetzen

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung der Zukunft.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben daraus entscheidende Vorteile. Außerdem kommt der Arbeitgeber
mit dem Beitritt in eine Pensionskasse der Verpflichtung durch § 1 a BetrAvG nach, seinen Arbeitnehmern die Gehaltsumwandlung gestatten zu müssen.

4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung
(=61.200,-- € in 2003, dass sind 2.448,-- € Beitrag) kann ein Arbeitnehmer pro Jahr in eine Pensionskasse investieren. Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
  • Bei den Pensionskassen handelt es sich um besonders günstige Tarife der dahinter stehenden Versicherungsgesellschaften.
  • Der umzuwandelnde Beitrag ist bis zur genannten Grenze steuerfrei!
  • Der umzuwandelnde Beitrag ist (auch bei monatlicher Zahlung) bis zu dieser Grenze sozialversicherungsfrei (derzeit festgeschrieben bis zum 31.12.2008!!)

Das bedeutet insgesamt eine Ersparnis von bis zu 70 % des Beitrages!!!!!

Die Renten aus der Pensionskasse unterliegen zwar später der Versteuerung,
durch deutlich niedrigere Steuersätze im Alter rentiert sich der Aufwand allemal.

Auch der Arbeitgeber spart entsprechend den Sozialversicherungsanteil.
Ca. 20% Lohnnebenkosten zu sparen sollte für jedes Unternehmen reizvoll sein.

Lassen Sie sich ausführlich informieren und Ihre Mitarbeiter ebenso ausführlich und kompetent beraten.

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