|
|
|
Direktversicherung - Die Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung nutzen
|
Direktversicherung nach § 40 b EStG
Auch die gute alte Direktversicherung (gibt es bereits seit 1977) hat weiterhin Ihre Bedeutung.
Zwar werden die Beiträge im Rahmen der Gehaltsumwandlung mit 20 % pauschal versteuert,
dafür ist die Versteuerung der Versicherungsleistungen deutlich günstiger als bei anderen Durchführungswegen.
Immerhin bleibt eine Kapitalleistung aus so einem Vertrag (vorausgesetzt, der Vertrag lief 12 Jahre) steuerfrei.
Auch eine Rentenzahlung aus einer Direktversicherung bleibt interessant.
Gerade einmal 27% der Rente im Alter 65 müssen versteuert werden.
Diese Steuern fallen zumeist unter die dann geltenden Freibeträge, so dass de facto Steuerfreiheit herrscht.
Dafür kann man auch eine 20%ige Pauschalsteuer in Kauf nehmen. Außerdem ist der Beitrag zur Direktversicherung, wenn er aus einer Sonderzahlung (also Weihnachts- oder Urlaubsgeld) geleistet wird, ebenfalls sozialversicherungsfrei.
Die Pauschalversteuerung und die Sozialversicherungsfreiheit führen zu einer bis zu ca. 50%igen Beitragsersparnis!!
|